Zwei Taucher sammeln im Meer Plastikmüll ein
Portrait-Foto von Thomas Schnelle

Schluss mit Werbeaussage „klimaneutral“

Bundesgerichtshof fordert mehr Transparenz

 

Jahrelang glaubten wir daran, dass Unternehmen tatsächlich klimaneutral produzieren. Stand ja schließlich überall d’rauf. Wie die vielen Drucker von Flensburg bis Garmisch. „Wir drucken klimaneutral“ hieß es auf Websites, in Anzeigen und auf Plakaten. Das geht so nicht mehr. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Unternehmen genau darlegen müssen, wie sie klimaneutral rechtfertigen. Denn in nahezu allen Fällen ging es nicht um klimaneutrale Produktionen, sondern um Ausgleichszahlungen.

Bemerkenswert ist, dass es bis Juni 2024 gedauert hat, bis ein Gericht die Irreführung festgestellt hat. In Düsseldorf waren Richter der Meinung, die Bevölkerung wisse sehr wohl, dass Klimaneutralität eben auch durch Ausgleichzahlungen erreicht werden kann. Der BGH hat diese Perspektive jetzt einmal gerade gerückt.

Wer künftig mit Begriffen wie klimaneutral werben will, der muss unmittelbar aufzeigen wie er das macht. Links oder Quick Response-Codes (QR) reichen nicht mehr aus. So sollen Verbraucher sofort entscheiden können, ob sie es lieber mit „echter“ Klimaneutralität halten wollen oder, ob sie mit zwei gepflanzten Bäumen leben können.

Moderner Ablasshandel kann man sagen. Wir machen weiter wie bisher, geben etwas Geld für „Bio“ aus und schon sind Procter & Gamble wahre Naturfreunde. Da habe ich mitr jetzt gedacht, weil ich ja tauche, unsere Preise anzuheben und mir Geld zu geben, wenn ich jedes Mall ein paar Platiktüten aus den Meerestiefen emporbringe. Coole Idee, oder?

Nicht zu vergessen, dass wir unseren Kunden und Lieferanten jetzt lauthals zurufen, wir würden klimaneutral produzieren. Das ist, Deutschland im 21. Jahrtausend.

Thomas Schnelle